Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Niederkassel erfolgt durch die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Alarm- und Ausrückeordnung. Die Leitstelle veranlasst auf Anforderung des Einsatzleiters die überörtliche Hilfe von Feuerwehren. ( Runderlass des Innenministers vom 30.06.1982/ VB 4/4.492/51)
Alarmierungsstichwort
Das Alarmierungsstichwort ist die Feuerwehrkennzeichnung eines Ereignisses. Ihm sind in der Alarm- und Ausrückeordnung Anzahl und Art der zu entsendenden Einheiten zugeordnet. (DIN 14011 Teil 9)
1. Einsätze für eine taktische Einheit Trupp. (Zeiteinsatz)
Gemäß FwDV 3 ist die kleinste selbstständige Einheit im Feuerwehreinsatz ein Trupp.
Dieser Trupp gliedert sich in der Regel in einer Stärke 0-1-2-3 oder 0-0-3-3.
Folgende Alarmierungsstichwörter finden hier Anwendung:
Erkundung
Erkundung ist das Sammeln aller erreichbaren Informationen über Art, Umfang und Ur- sache der Gefahren und Schäden sowie über Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung.
2. Einsätze für eine taktische Einheit Gruppe. (Eileinsatz)
Die Gruppe ist im Regelfall die taktische Grundeinheit der Feuerwehr.
Die Gruppe gliedert sich in einer Stärke 0-1-8-9.
Folgende Alarmierungsstichwörter finden hier Anwendung:
B1-PKW
Der Pkw-Brand ist ein Kleinbrand, bei dem in der Regel ein C-Strahlrohr eingesetzt wird. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung an jedem Ort eines Ausrückebereiches muss zu einem Pkw-Brand ein Löschfahrzeug mit einem Löschwasserbehälter mit alarmiert werden.
B1-FELD
Hierbei handelt es sich um einen Grasnarbenbrand beziehungsweise um den Brand einer Strohmiete, bei dem in der Regel ein C-Strahlrohr eingesetzt wird.
B1-CONTAINER
Hierbei handelt es sich um einen Containerbrand, welche mit Altkleidern, Papier oder sonstigen Wertstoffen gefüllt ist. Zum Ablöschen wird in der Regel nicht mehr als ein C- Strahlrohr oder eine Schaumpistole eingesetzt wird.
B1-KAMIN
Der Kaminbrand ist ein Kleinbrand, bei dem in der Regel kein Wasser eingesetzt wird, sondern nur ein Kaminkehrgerät.
B1-SONSTIG
Sonstige Kleinbrände gliedern sich in Kleinbrand a) und Kleinbrand b). Ein Kleinbrand a) ist ein Brand, bei dem zum Löschen nicht mehr als ein kleines Lösch- gerät oder ein Löschgerät vergleichbarer Leistung eingesetzt wird. Ein Kleinbrand b) ist ein Brand, bei dem zum Löschen nicht mehr als ein C-Strahlrohr oder ein Löschgerät vergleichbarer Leistung eingesetzt wird. (DIN 14011 Teil 2)
HIRD
Hilfeleistung für den Rettungsdienst stellt eine Rettung im Sinne des FSHG`S. (Retten ist das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Menschen und Tieren durch le- bensrettende Sofortmaßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage.)
PTUER
Eine eingeschlossene Person ist eine Person, die in ihrer Bewegungsfreiheit einge- schränkt ist und sich nicht selbst befreien kann. ( DIN 14011 Teil 3). Unter das Alarmierungsstichwort “P-TUER” fallen auch “Person im Fahrstuhl eingeschlossen” und “Person hinter verschlossener Tür”.
UESCHWEM
Die Überschwemmung ist das unkontrollierte Ausbreiten von Wasser, wodurch Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte entstehen können. (DIN 14011 Teil 3). Unter das Alarmierungsstichwort “Überschwemmung” fällt auch “Keller unter Wasser, wenn mehrere Gebäude betroffen sind.”
GSG2
Das GSG-Schadensereignis ist ein Ereignis, bei dem durch unkontrolliertes Entweichen gefährlicher Stoffe, im noch kontrollierbaren Maße, eine Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte (einschl. Umwelt) entstehen können. Unter dieses Stichwort fällt auch ehemalig Öl-Kraftstoff groß (DIN 14011 Teil 3).
GASGERUCH
Es handelt sich um die Vermutung, dass Gas aus Behältern oder Leitungen austritt. Die genaue Ursache des Gasgeruches geht jedoch aus der Meldung nicht hervor.