Hinweise zur Sanierung nach Bränden in Wohnbereichen

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

Sie haben sich - nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung und der Feuerwehr - entschieden, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selbst durchzuführen. Hierfür möchten wir Ihnen einige Tips und Hinweise geben, die Sie beachten sollten.

Gefährdungsabschätzung

Bei jedem Brand entstehen, in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (u.a. Art und Menge des Brandgutes, Verbrennungstemperatur, Sauerstoffgehalt der Luft im Brandraum), unterschiedliche Schadstoffe. Diese ziehen während des Brandes entweder mit den Rauchgasen in die Umgebung ab oder lagern sich an Brandrückständen wie Ruß oder Asche an.

Wenn die Brandstelle erkaltet und die Wohnung sorgfältig durchlüftet ist, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände (Ruß und Asche) gebunden. Die so gebundenen Schadstoffe können aber durch Verschlucken oder Einatmen in den Körper gelangen.

Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung möglichst auszuschließen.

Sicherheits- und Verhaltensregeln

  • Schutzkleidung
    Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen:
    1. Schutzanzug (mit Kapuze!) aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff (Einweganzug).
    2. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz, bestehend aus einer textilen Halbmaske. Bei länger dauernden Sanierungsmaßnahmen Atemschutzmaske regelmäßig und rechtzeitig wechseln.
    3. Schutzhandschuhe aus Leder- / Textilkombination für Trockenarbeiten.
    4. Gummihandschuhe für Naßarbeiten.

    Alle genannten Gegenstände sind im Fachhandel oder in Baumärkten erhältlich.
  • Schadstoffverschleppung vermeiden
    Um eine Verschleppung von Ruß oder Schadstoffen zu vermeiden, sollten Sie
    1. Die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen nach Möglichkeit geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.
    2. Gehwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten Bereichen und den nicht verschmutzten Räumen mit feuchten Tüchern auslegen.
    3. Gegenstände, die aus dem verschmutzten in den sauberen Bereich überführt werden, zuvor säubern.
    4. Unnötige Aufwirbelung von Ruß oder Asche vermeiden.
  • Hygiene
    Bitte beachten Sie folgende Grundsätze der Hygiene:
    1. Bei längeren Unterbrechungen der Reinigungsmaßnahmen, insbesondere zur Nahrungsaufnahme, vor Raucherpausen, usw., ist großer Wert auf Sauberkeit zu legen.
    2. Legen Sie die angelegte Schutzkleidung sowie die Schuhe im Übergangsbereich zwischen verunreinigtem und sauberem Bereich auf feuchten Tüchern ab. Achten Sie dabei darauf, daß hierbei die Innenseite der Schutzkleidung nicht verunreinigt wird.
    3. Nehmen Sie, bevor Sie den sauberen Bereich betreten, eine gründliche Reinigung evtl. verschmutzter Körperteile vor.
  • Reinigung verschmutzter Kleidung, von Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen
    1. Als Grundregel gilt: Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände sind vor dem erneuten Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung aller sichtbaren Rußspuren.
    2. Reinigen Sie Kinderspielzeug besonders sorgfältig.
    3. Verschmutzte oder mit Brandrückständen in Kontakt geratene Kleidungsstücke müssen vor erneutem Gebrauch separat gewaschen bzw. gereinigt werden.
    4. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden, sofern sie nicht gereinigt werden müssen.
    5. Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen, müssen Sie beachten, daß nicht alle Schmutzteilchen in den handelsüblichen Geräten abgeschieden, sondern daß kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Sie können, um den Staubausstoß zu verringern, ein feuchtes Tuch über die Ausstoßschlitze des Staubsaugers legen. Vermeiden Sie dabei aber einen Hitzestau im Gerät! Unter Umständen ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers empfehlenswert. Während dieser Arbeiten sollten Sie unbedingt Atemschutz tragen.
    6. Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Belägen können Sie den Empfehlungen des Umweltbundesamt (Adresse siehe unten) entnehmen.
    7. Falls Sie selbst, ein Helfer oder die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung Löschpulver (Feuerlöscher) eingesetzt haben, beachten Sie:
      • Löschpulver sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch und sofern sie nicht verschluckt werden, nicht gesundheitsschädlich. Eine leichte Reizung der Schleimhäute ist möglich.
      • Löschpulver hinterlassen Rückstände (je nach verwendetem Typ einen losen Pulverniederschlag oder geschmolzene Pulverpartikel in der Brandzone und losen Pulverniederschlag im Umfeld).
      • Löschpulver sind Chemikalien. Basisstoffe der Löschpulver sind größtenteils anorganische wasserlösliche Salze, die in Verbindung mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit auf ungeschützte Metalle korrosiv wirken können.
    8. Um Schäden minimieren zu können ist bei den erforderlichen Reinigungsarbeiten nach der Verwendung von Löschpulver folgendes zu beachten:
      • Löschpulverreste von glatten Oberflächen mit Staubsauger entfernen.
      • Festhaftende Filmschichten oder Krusten abkratzen und Partikel absaugen.
      • Reste mit spülmittelhaltigem Wasser abspülen. Anschließend Flächen sofort trocknen. Bei Metallflächen Korrosionsschutzöle verwenden.
      • Grundsätzlich kann gebrauchtes Löschpulver auf Hausmülldeponien abgelagert werden, sofern diese entsprechend ausgerüstet sind. Hinweise zur Entsorgung und Deponierung von Löschpulverresten erteilt die zuständige Kreisverwaltung bzw. die mit der Abfallentsorgung betrauten Zweckverbände.
    9. Wurde bei Ihnen von der Feuerwehr als Löschmittel Schaum eingesetzt, so lassen Sie den Schaum am besten eintrocknen, bevor sie die betroffenen Bereiche reinigen. Die heute von der Feuerwehr verwendeten Schaummittel sind synthetische Kohlenwasserstofftenside, die biologisch leicht abgebaut werden können. Eine Beeinträchtigung biologischer Kläranlagen ist auch bei entsprechender Verdünnung nicht zu erwarten.

Entsorgung

  1. Bei der Entsorgung von Brandschutt sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich, mit dem in Ihrer Kommune zuständigen Fachamt für Abfallwirtschaft bzw. Entsorgung (Müllabfuhr) vor Beginn der Sanierungsarbeiten Kontakt aufzunehmen.
  2. Alle vom Brand direkt betroffenen Lebensmittel sind als Hausmüll zu entsorgen. Gleiches gilt für alle Lebensmittel, auf denen sich Ruß oder Asche niedergeschlagen haben und die nicht in festen, geschlossenen Behältern, wie z.B. Gläsern oder Dosen, aufbewahrt wurden.
  3. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter usw.) zu achten.
  4. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu packen.

Weitere Informationen können Sie z.B. der „Empfehlung zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden“ (herausgegeben vom Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt) oder den „Leitlinien zur Brandschadensanierung“ (herausgegeben vom Verband der Schadenversicherer) entnehmen, die Sie bei den angegebenen Stellen erhalten können.

Sofern Sie bei der von Ihnen durchgeführten Sanierung auf Probleme stoßen, empfehlen wir Ihnen, ggf. nach Rücksprache mit Ihrem Schadenversicherer, die Sanierung durch einen zugelassenen Fachbetrieb für Brandschadensanierung durchführen zu lassen, der über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügt und mit der speziellen Gefährdung durch Schadstoffe bei der Sanierung von Brandschäden vertraut ist. Die Anschriften solcher Fachbetriebe finden Sie z.B. im Branchentelefonbuch („Gelbe Seiten“) unter dem Stichwort „Brandschadensanierung“.

 

Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Empfehlungen nur um Tipps handeln, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

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